Wer in seinem Beruf viel unterwegs ist, hat vielleicht schonmal über einen Firmenwagen nachgedacht oder besitzt sogar bereits einen. Ein Auto bietet #Mobilität und #Flexibilität nicht nur privat, sondern auch im Berufsalltag. Nicht nur für Chefs, auch für Arbeitnehmer gibt es vor der Anschaffung allerdings einige Punkte zu beachten.

Was ist ein #Firmenwagen?

Firmenwagen oder auch Dienstwagen sind Fahrzeuge zur betrieblichen Nutzung, die entweder vom Unternehmer selbst genutzt werden oder die dem Arbeitnehmer vom Unternehmer überlassen wurden. Wichtig ist, dass der Wagen dem Unternehmen dient. Nutzen Unternehmer oder Arbeitnehmer den Wagen auch privat, ergeben sich einige wichtige Punkte für die steuerliche Behandlung.

Private Nutzung von Firmenwagen

Wird dem Arbeitnehmer der Dienstwagen kostenlos oder vergünstigt für Privatfahrten oder für den Arbeitsweg zur Verfügung gestellt, liegt darin ein sog. geldwerter Vorteil, der als steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn gilt.

Fährt der Unternehmer mit seinem Firmenwagen selbst privat, müssen die Kosten, die auf Privatfahrten entfallen, auf den Gewinn hinzugerechnet werden.

Ermittlung des Geldwerten Vorteils: 2 Methoden

Um den geldwerten Vorteil zu berechnen, stehen 2 Methoden zur Verfügung: Die Fahrtenbuchmethode und die sog. 1%-Regel.

Bei der Fahrtenbuchmethode muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden, in welchem die genauen Kilometer für dienstliche und private Fahrten festgehalten werden. Für dienstliche Fahrten sind folgende Angaben erforderlich:

  • Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder Fahrt

  • Reiseziel und Reiseroute

  • Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner

Auch für Privatfahrten müssen neben dem Datum jeweils die Kilometerstände angegeben werden.

Da die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch streng und die Führung eines solchen aufwändig sind, steht mit der 1%-Regel eine weitere Alternative zur Verfügung. Bei dieser Methode wird die private Nutzung monatlich mit 1% des inländischen Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung angesetzt. Die tatsächlichen Anschaffungskosten spielen hierbei keine Rolle.  Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridantrieb werden hierbei steuerlich gefördert.

Firmenwagen ohne Privatnutzung

Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen ausschließlich für dienstliche Zwecke nutzen, entsteht diesem aus der Nutzung auch kein geldwerter Vorteil. Nutzt ein Unternehmen seinen Firmenwagen ausschließlich betrieblich, können sämtliche Aufwendungen in diesem Zusammenhang als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Wollt ihr euch einen Firmenwagen anschaffen und habt hierzu noch Fragen? Dann kontaktiert mich gerne.