Hunde sind treue Begleiter, nicht nur im Privatleben, sondern auch im Beruf können sie uns unterstützen. So zum Beispiel als Polizei-, Wach- oder Therapiehund. Doch so süß Hunde auch sind, so teuer können sie mitunter im Unterhalt sein. Umso praktischer, wenn die Kosten steuerlich absetzbar sind. Welche Kosten für deinen Hund du unter welchen Voraussetzungen steuerlich geltend machen kannst, erfährst du in diesem Beitrag.

Ob die Kosten für den Hund steuerlich absetzbar sind, kommt in den meisten Fällen darauf an, ob der Hund ein sog. Gebrauchshund ist, also ein Hund, der aus beruflichen Gründen gehalten wird.

Anschaffungskosten

Die Kosten für die Anschaffung des Hundes sind in der Regel nur absetzbar, wenn es sich um einen Assistenzhund handelt. Wurde der Kauf des Hundes ärztlich verordnet, können die Kosten für die Ausbildung und Anschaffung des Hundes abgesetzt werden.

Leine, Futter, Spielzeug

Wird das Tier privat gehalten, können diese Ausgaben nicht geltend gemacht werden. Ein Diensthund jedoch ist als Arbeitsmittel anzusehen, weshalb alle Kosten für die Pflege des Tieres als Werbungskosten anzusehen sind.

Hundesteuer

Bei privater Hundehaltung ist die Hundesteuer nicht absetzbar. Handelt es sich um einen Gebrauchshund, entfällt in der Regel die Hundesteuer.

Versicherungen

Die Kosten für die Haftpflichtversicherung des Hundes können in der Steuererklärung nur dann berücksichtigt werden, wenn der Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen noch nicht überschritten ist.

Die Kosten für die Hundekrankenversicherung sind hingegen nur absetzbar, wenn es sich um einen Dienst- oder Assistenzhund handelt, oder wenn der Hund aus beruflichen Gründen gehalten wird.

Tierarztkosten

Tierarztkosten sind steuerlich ebenfalls nur als Werbungskosten absetzbar, wenn es sich um ein Tier handelt, welches aus beruflichen Gründen gehalten wird.

Hundefriseur, -betreuung und Gassi-Service

Die Fellpflege des Hundes durch einen Dienstleister oder die Betreuung des Tieres während Arbeit oder Urlaub kann bei privat gehaltenen Hunden als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt werden, jedoch nur dann, wenn die Dienstleistung im Haushalt stattfindet. Bei der Betreuung können nur die Arbeits- und Fahrtkosten berücksichtigt werden. Barzahlungen erkennt das Finanzamt hierbei nicht an.

Auch das Ausführen des Hundes durch einen Dienstleister kann als haushaltsnahe Dienstleistung gesehen werden. Wichtig ist, dass der Hund im Haushalt abgeholt und auch dort wieder abgegeben wird.

Welche Hunde gelten als Gebrauchshunde?

  • Diensthund eines Polizeibeamten

  • Wachhund im Betrieb (sofern dieser im Betrieb verbleibt)

  • Jagdhund von Forstbeamten

  • Schulhund (wenn von Montag bis Freitag in der Schule, 50% der Kosten als Werbungskosten anerkannt)

Die Abgrenzung zwischen privater und beruflicher Nutzung ist bei der Hundehaltung in manchen Fällen schwierig. Habt ihr dazu noch Fragen, dann kontaktiert mich gerne.