Die neue Grundsteuerreform: zum Stichtag 1. Januar 2022 werden alle Grundstücke in Deutschland für die Grundsteuer neu bewertet (Hauptfeststellungszeitpunkt).

Grundsteuer, Grundsteuererklärung, Feststellungserklärung

Im November 2019 wurde das Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) beschlossen. Ab 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Methoden berechnet. Jedoch ist die Grundsteuer bereits zum 1. Januar 2022 neu festzustellen und in einer entsprechenden Erklärung bis spätestens zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Somit besteht für sämtliche Grundstückseigentümer bereits jetzt Handlungsbedarf.

Wer muss eine eigene Steuererklärung abgeben?

Jeder der Eigentümer ist, von …

  • einer Eigentumswohnung

  • einem Haus

  • einer Gewerbeimmobilie

  • einer privat genutzte Ferienimmobilie

  • eines Baugrundstückes

  • eines Garagengrundstückes

  • etc.

Welche Daten sind notwendig?

  • Aktenzeichen, Grundbuchblattnummer, Flur, Flurstück, Lage des Grundstücks, Gemarkung

  • Grundstücksart & Grundstücksfläche

  • Bodenrichtwert

  • Wohnfläche, Anzahl der Wohnungen,

  • Baujahr

  • Anzahl der Garagen/Stellplätze

  • Miteigentumsanteil

  • Bruttogrundfläche

Wo bekommt man die benötigten Angaben her?

  • Grundbuchauszug

  • Einheitswert

  • Nachweis über das Baujahr (z.B. Bauakte)

Haben Sie Fragen?

Wie berechnet sich die Grundsteuer zukünftig ?

Wie auch zuvor wird die Grundsteuer weiterhin wertbasiert erhoben. Die Berechnung des Bundesmodell dazu lautet:

Grundbesitzwert x Steuermesszahl x Hebesatz

Berechnung des Grundbesitzwertes

Für die Berechnung des Grundbesitzwerts gibt es im wesentlichen zwei Faktoren. Zum einen der Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und zum anderen die statistisch ermittelte Nettokaltmiete. Neben diesen beiden Faktoren, werden ebenfalls die Grundstücksfläche, die Immobilienart und das Alter des Gebäudes berücksichtigt.

Ausgleich der Wertsteigerungen

Die Steuermesszahl wird von den zuständigen Finanzämtern ermittelt. Um einen Ausgleich für den hohen Wertanstieg seit der letzten Ermittlung (1964) zu haben, wurde die Steuermesszahl auf etwa 1/10 des bisherigen Werts, das heißt von 0,35 % auf 0,034 % gesenkt.

Anpassen der Hebesätze

Hebesätze können durch die Kommunen angepasst werden. Da das Aufkommen der einzelnen Kommunen sich auf Grund der Neubewertung verändern kann, besteht für die Kommunen die Möglichkeit, ihre Hebesätze anzupassen. Es wurde angekündigt, dass sie anhand der Hebesätze dafür sorgen wollen, dass das Grundsteueraufkommen nicht erheblich verändert wird.

Unsere Kanzlei verfügt aus Ihrer langjährigen Beratung im Bereich der Immobilien, über einen breiten Erfahrungsschatz. Aufgrund dieser Erfahrung und dem Beratungsschwerpunkt Immobilien, können wir Ihnen mit unserem Spezialistenteam eine umfassende Beratung anbieten.

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