Die neue Grundsteuerreform: zum Stichtag 1. Januar 2022 werden alle Grundstücke in Deutschland für die Grundsteuer neu bewertet (Hauptfeststellungszeitpunkt).

Im November 2019 wurde das Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) beschlossen. Ab 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Methoden berechnet. Jedoch ist die Grundsteuer bereits zum 1. Januar 2022 neu festzustellen und in einer entsprechenden Erklärung bis spätestens zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Somit besteht für sämtliche Grundstückseigentümer bereits jetzt Handlungsbedarf.
Wer muss eine eigene Steuererklärung abgeben?
Jeder der Eigentümer ist, von …
einer Eigentumswohnung
einem Haus
einer Gewerbeimmobilie
einer privat genutzte Ferienimmobilie
eines Baugrundstückes
eines Garagengrundstückes
etc.
Welche Daten sind notwendig?
Aktenzeichen, Grundbuchblattnummer, Flur, Flurstück, Lage des Grundstücks, Gemarkung
Grundstücksart & Grundstücksfläche
Bodenrichtwert
Wohnfläche, Anzahl der Wohnungen,
Baujahr
Anzahl der Garagen/Stellplätze
Miteigentumsanteil
Bruttogrundfläche
Wo bekommt man die benötigten Angaben her?
Grundbuchauszug
Einheitswert
Nachweis über das Baujahr (z.B. Bauakte)