Ist Home office steuerlich absetzbar wie ein Arbeitszimmer?

Viele haben es vielleicht schon einmal gehört, dass man das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer absetzen kann, aber wann genau dieser Fall zutrifft und welche Kosten am Ende als steuerlich absetzbar gelten, möchten wir gerne im Folgenden Ihnen etwas näher bringen.

Wann ist ein Arbeitszimmer ein Arbeitszimmer?

Der Raum muss sich in Ihrer Wohnung bzw. Haus befinden und ein Raum an sich darstellen und zur Erledigung von Arbeit dienen. Dazu können selbstverständlich auch Kellerräume oder Dachböden gehören, da sie sich im Haus befinden. Wichtig ist hierbei auch, dass das Zimmer nicht privat genutzt wird z.B. als Durchgangszimmer oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer ist.

Kann ich die anfallenden Kosten absetzen?

Es gibt 4 Möglichkeiten zur Beantwortung dieser Frage:

 

1. Befindet sich der Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit in Ihrem eigenen Arbeitzimmer, dann haben Sie die Möglichkeit einen unbegrenten Abzug in voller Höhe vorzunehmen.

z.B. bei Selbständigen, Heimarbeiter, freie Journalisten, Schriftsteller

2. Sollte sich der Tätigkeitsmittelpunkt außerhalb Ihrer Arbeitszimmers befinden, aber Sie haben aber keinen festen und individuellen Schreibtisch außerhalb Ihrer 4 Wände, dann können Sie Ihre Kosten in tatsächlicher Höhe aber bis zu maximal 1.250EUR absetzen.

z.B. Lehrer, Außendienstmitarbeiter, Dozenten

3. Sollten Sie eine Home Office Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber haben, dann wird der zeitliche Nutzungsumfang betrachtet. Bei mindestens 3 Tagen Home Office können die Arbeitszimmerkosten unbegrenzt in voller Höhe abegzogen werden. Bei bis zu 2 Tagen Home Office und Untersagung der betrieblichen Arbeitsplatznutzung, können die Kosten in Höhe von maximal 1.250EUR angesetzt werden.

4. Wenn Sie alle Möglichkeit verneinen müssen, können Sie das Arbeitszimmer nicht absetzen. Denken Sie jedoch daran, dass Sie trotzdem Ihre Arbeitsmittel absetzen können. Sie müssen jedoch darauf achten, dass die angeschafften Arbeitsmittel (z.B. Schreibtisch, Schrank, Stuhl, Computer, Scanner, Drucker etc.) nicht teurer sind als 800EUR. Sonst müssen Sie zudem eine Abschreibung vornehmen.

Welche Aufwendungen gehören zum Arbeitszimmer?

  • Anteilige Mieteaufwendung

  • Kreditzinsen der Kredite, die zur Anschaffung, Herstellung oder Reparatur aufgenommen wurden

  • Gebäudeabschreibung

  • Ausstattungskosten des Arbeitszimmers, die als Arbeitsmittel dienen oder den Raum wohnlich machen (z.B. Tapete, Gardinen, Teppich)

  • Versicherungskosten (Gebäudeversicherung, Hausrat)

  • Nebenkosten: Energie, (Ab-)Wasser, Abfallgebühren, Grundsteuer, Schornsteinfegergebühren

Wie berechnen sich die anfallenden Kosten?

Das bestimmt die Größe Ihres Arbeitszimmer im Verhältnis zur gesamten Wohnung. Sollten Sie ein Arbeitszimmer zu einem Anteil von z.B. 22% haben, so können Sie die genannten Kosten mit diesem Faktor heranziehen.

Passen Sie aber auf, wenn Sie nur den Maximalbetrag von 1.250EUR abziehen können.

Gibt es noch Tipps?

Ja, gibt es. Zum Beispiel wenn das Büro einfach direkt an den Arbeitgeber vermietet wird. Das Arbeitszimmer ist damit nicht mehr ein häusliches Arbeitszimmer, sondern ein Büro. Sie haben damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und der Arbeitgeber kann alle Kosten als Betriebsausgaben abziehen.