Wie landet mein Mittagessen in der Steuererklärung?

Betrieblich veranlassten Aufwendungen können in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden. Das heißt, dass das Mittagessen oder Abendessen, dass betrieblich veranlasst ist, als Bewirtungskosten berücksichtigt werden kann.

 

Voraussetzung:

Alles muss dokumentiert werden. Auf der Quittung müssen

  • der Anlass

  • die Namen der Gäste

  • und die Unterschriften

mit (am besten Kugelschreiber) vermerkt werden. Wir würden zudem empfehlen den Bon zu kopieren, da die Belege, die auf Thermopapier gedruckt werden, auf die Dauer schlecht lesbar werden.

Grund der Bewirtung:

Das z.B. Mittagessen sollte aus betrieblichen Gründen und nicht privaten Gründen stattfinden. Da man grundsätzlich auch Gast dieser Bewirtungsrunde ist, wird die absetzbare Höhe der Bewirtungsausgaben auf 70% festgelegt. Die 30% entsprechen dem privaten Anlass. Man sollte darauf achten, dass das Geschäftsessen nicht täglich als betriebliche Mittagpause deklariert wird, sondern einem hervorgehobenen betrieblichen Zweck, wie z.B. Geschäftsanbahnung mit einem Neukunden oder einem Vertragsschluss dient.

Wenn wir von allerdings einer nachgeholten Weihnachtsfeier oder einem Firmenjubiläum sprechen …

DANN sprechen wir nicht von Bewirtungskosten, sondern von einer Firmenfeier. Dieser Hintergrund berücksichtigt andere Faktoren.

 

Mehr dazu in unserem nächstem Blogbeitrag.

Habt ihr noch Fragen, dann kontaktiert mich gerne.