Die Corona-Epidemie betrifft jeden von uns und verlangt viel von jedem ab. In Zeiten wie diesen, müssen wir uns alle gemeinsam stützen. Unser Beitrag soll es sein, negative wirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen der Corona-Epidemie zu lindern und Insolvenzbedrohung einzudämmen. Wir möchten Euch beraten die Möglichkeiten, die Ihr habt zu erkennen, zu nutzen und Euch darin zu unterstützen.

Liquidität erhalten

Nutzt die Zahlungsziele, um Rechnungen zeitlich und wirtschaftlich angepasster zu begleichen. Schreibt selbst Eure Rechnungen und generiert Forderungen. Prüft ob es noch offene Posten Eure Forderungen gibt und fordert diese ein.

Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur beantragen (für alle Arbeitnehmer/Angestellte)

Was ist das?

Kurzarbeit ist die Verringerung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, welche ein durch den Arbeitsausfall um mindestens 10% vermindertes Entgelt (Lohn / Gehalt) zur Folge hat.

Was ist dafür notwendig?

Der Arbeitgeber hat mit den Mitarbeitern eine Zusatzvereinbarung zu treffen (dies geht auch noch als Nachtrag) und die Kurzarbeit anzuordnen. Die Kurzarbeit muss zudem bei der Bundesagentur angezeigt werden. Notwendige Unterlagen für den Antrag, Anordnung oder die Anzeige könnt Ihr von uns haben.

Wichtig

Voraussetzung dafür, dass Mehrarbeit aufgebraucht worden ist und der unverplante Urlaub bisher genommen wurde.

Wie funktioniert es?

Beispiel:

Die monatliche Arbeitszeit wird von 160 h auf 80 h reduziert

Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber

– für 80 h nach seinem normalen Stundensatz sein Gehalt

– für 80 h Kurzarbeitergeld (60-67% des Nettogehaltes für 80 h)

Der Arbeitgeber bezahlt den Betrag und kann sich das Kurzarbeitergeld durch die Bundesagentur für Arbeit erstatten lassen. Die Erstattung muss dann mit Hilfe eines Leistungsantrages gestellt werden.

Ab wann gilt das?

Rückwirkend ist es ab März 2020 gültig. Je nachdem ab wann Ihr die wirtschaftlichen Auswirkungen merkt. Bitte führt hierzu eine Arbeitszeittabelle, die aufzeigt, wie viele Stunden Ihr hättet gearbeitet und welche ausgefallen sind. Falls Ihr eine Vorlage benötigt, können wir Euch hierzu auch helfen.

Steuer-Vorauszahlungen können angepasst werden

Die nächsten Vorauszahlungen für Körperschaftssteuer und Einkommensteuer sind im Juni fällig, sowie die nächste Vorauszahlung für die Gewerbesteuer im Mai. Für die genannten Steuerarten können wir ggfs. eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen.

Nutzt die Zeit zuhause: Gebt Eure Einkommensteuererklärung ab

Nutzt die Zeit zuhause sinnvoll: Sucht alle notwenigen Infos zusammen, die Ihr für Eure Einkommensteuererklärung braucht. Setzt euch mit Eurem Steuerberater in Verbindung und schickt Ihm die Unterlagen auf digitalem Weg. Rückfragen können je auch jederzeit telefonisch abgeklärt werden. Zwei Vorteile: Ihr habt Euer ToDo für dieses Jahr fristgerecht erledigt und bekommt vielleicht auch auf diesem Wege durch eine Steuerrückzahlung Geld zurück.

Kfw-Förderprogramme

Laut Rücksprache mit unseren Hausbanken sollen Anfang nächster Woche neue Förderbedingungen für die Programme „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ und den „KfW-Unternehmerkredit“ erstellt werden. Wir rechnen hier mit erhöhten Bearbeitungszeiten in der Kreditvergabe. Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden.

Und besonders wichtig: Bleibt gesund und optimistisch

Bitte wägt soziale Kontakte ab und wascht Euch regelmäßig die Hände.